Das Wohn-Riester Gesetz
Das Wohn-Riester Gesetz wurde Anfang April dieses Jahres von der Bundesregierung beschlossen und wird rückwirkend zum 01. Januar 2008 eingeführt. Dabei lässt sich die Regierung das neue Förderprogramm. Das nach dem Wegfall der Eigenheimzulage dringend notwendig war, knapp eine Milliarde Euro kosten.
Somit wird das selbst genutzte Eigenheim in die staatlich geförderte Altersvorsorge mit einbezogen. Für viele Menschen ist das mietfreie Wohnen im Alter eine Art „Zusatzrente“ und demzufolge ist es nur richtig, dass es in Zukunft möglich ist, das aus einem Riestervertrag angesparte Kapital einsetzen zu können, um ein Eigenheim zu bauen oder zu kaufen.
Das Besondere ist auch, dass das angesparte und geförderte Kapital für die Tilgung nutzen kann, um dadurch das eigene Haus oder die eigene Wohnung früher zu entschulden.
Ähnlich wie aus den schon bekannten Riester Vorsorge Produkten, steht auch der steuerlich geförderten Schaffung von Wohneigentum eine höhere Besteuerung im Rentenalter gegenüber. Das mithilfe der Riester Förderung angesparte Kapital bildet die Basis für die spätere Besteuerung und wird auf einem sogenannten fiktiven „Wohnförderkonto“ festgehalten. Dabei kann man sich entscheiden, ob man im Alter die jährlich nachgelagerte Besteuerung wählt oder die einmalige Besteuerung mit Rentenbeginn. Bei letzterer Variante bekommt der Geförderte einen Rabatt von 30 Prozent, es werden nur 70 Prozent des geförderten Kapitals mit dem persönlichen Steuersatz besteuert.